Stromnachzahlung erhalten – was Sie jetzt tun sollten
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Eine hohe Nachzahlung wirkt erstmal wie ein Schock – ist aber nicht zwangsläufig gerechtfertigt. Bevor Sie zahlen, prüfen Sie systematisch, ob die Zahlen plausibel sind und welche Schritte Ihnen zustehen.
Schritt 1: Zählerstand abgleichen
Vergleichen Sie den Endzählerstand auf der Abrechnung mit dem Wert auf Ihrem realen Zähler. Geschätzte Stände werden manchmal zu hoch angesetzt – ein realer Stand ist immer Ihre stärkste Grundlage. Machen Sie ein Foto mit Datum für Ihre Unterlagen.
Schritt 2: Verbrauchsanstieg plausibel?
Vergleichen Sie den Jahresverbrauch mit dem Vorjahr. Wenn er um mehr als 15 % gestiegen ist und es keinen erkennbaren Grund gibt (neuer Mitbewohner, neue Wärmepumpe, neue Geräte, Homeoffice), ist das verdächtig. Möglicherweise wurde abgelesen vom falschen Zähler oder eine Ablesung versäumt.
Schritt 3: Tariferhöhung im Abrechnungsjahr?
Wenn der Anbieter im Lauf des Jahres den Arbeitspreis erhöht hat, muss er das schriftlich angekündigt haben – mit Sonderkündigungsrecht. Lesen Sie die Abrechnung: Steht dort eine Preiserhöhung? Wenn ja, prüfen Sie, ob Sie damals die Mitteilung erhalten haben.
Schritt 4: Nachzahlung in Raten anbieten lassen
Wenn die Nachzahlung berechtigt ist, sie aber Ihre Liquidität sprengt: Anbieter sind verpflichtet, auf Antrag Ratenzahlung zu gewähren – meist 6 bis 12 Monate. Schreiben Sie das schriftlich und fügen Sie eine kurze Begründung bei.
Schritt 5: Neuen Abschlag selbst anpassen
Wenn der neue monatliche Abschlag deutlich höher angesetzt wurde, können Sie eine Anpassung beantragen – sofern der Verbrauchsanstieg ein Einmal-Ereignis war (z.B. zusätzliche Person für ein Jahr).
Schritt 6: Tarifcheck als Folge
Eine hohe Nachzahlung ist oft ein Signal, dass der Tarif nicht mehr passt. Vergleichen Sie ergebnisoffen, ob ein anderer Vertrag wirtschaftlich besser wäre – oder ob ein Bleiben aufgrund einer Preisgarantie sinnvoller ist.
Häufige Fragen dazu
Wie lange habe ich Zeit, die Nachzahlung zu prüfen?
Die Fälligkeit steht in der Abrechnung – meist 2-4 Wochen nach Rechnungsdatum. Sie können binnen dieser Frist Einspruch erheben oder Ratenzahlung anfragen.
Kann ich die Nachzahlung verweigern?
Nein, einseitige Verweigerung führt zu Mahnverfahren und Sperrandrohung. Wenn Sie Posten für falsch halten: schriftlich reklamieren, gleichzeitig den unstrittigen Teil zahlen.