Preisgarantie
Vertraglich zugesicherter, in der Höhe oder Komponente begrenzter Schutz gegen Preiserhöhungen.
Im Detail
Eine echte Preisgarantie deckt Arbeitspreis und Grundpreis vollständig. Eine "eingeschränkte Preisgarantie" schließt staatliche Abgaben aus – die können dennoch steigen. Eine "Nettopreisgarantie" garantiert nur den Anbieterteil, nicht die gesetzlichen Bestandteile. Lesen Sie immer die genaue Definition im Vertrag.
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