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Stromabrechnung prüfen: 8 Posten, die Sie selbst kontrollieren können

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Eine Stromabrechnung besteht aus mehreren Positionen, die zusammenpassen müssen. Wenn eine Stelle nicht stimmt, kippt schnell der ganze Jahresbetrag. Diese acht Punkte können Sie selbst kontrollieren, bevor Sie eine Nachzahlung akzeptieren – oder eine Erstattung anfordern.

1. Zählerstand: Schätzwert oder echter Wert?

Auf der Abrechnung steht immer, ob der Endzählerstand abgelesen oder geschätzt wurde. Geschätzte Werte sind erlaubt, aber häufig zu hoch angesetzt. Vergleichen Sie den Wert mit Ihrem realen Zählerstand am Stichtag – Abweichungen über 5 % sind ein Grund, eine Korrektur anzufordern.

2. Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr

Ihr Jahresverbrauch sollte plausibel zu Ihrem Haushalt und zum Vorjahr passen. Größere Sprünge ohne erkennbaren Grund (kein Umzug, kein neues Gerät, keine geänderte Personenzahl) sind verdächtig. Realistischer Verbrauch: 1 Person ~1.500 kWh, 2 Personen ~2.500 kWh, 4 Personen ~4.000 kWh – je nach Geräten und Heizung.

3. Arbeitspreis: aktueller Vertragspreis?

Der Arbeitspreis (Cent pro kWh) muss dem Stand entsprechen, der für den Abrechnungszeitraum vertraglich galt. Häufiger Fehler: Anbieter erhöhen den Preis im laufenden Jahr und rechnen den höheren Preis rückwirkend für mehr Monate ab, als zulässig.

4. Grundpreis: monatlich konstant?

Der Grundpreis ist meist ein fester Betrag pro Monat (z.B. 12 € × 12). Prüfen Sie, ob er sauber multipliziert wurde und ob es einen Wechsel im Tarif gab.

5. Boni und Wechselprämien tatsächlich verrechnet?

Wenn Ihnen beim Vertragsabschluss ein Sofortbonus oder Neukundenrabatt zugesagt wurde, muss er in der Jahresabrechnung sichtbar abgezogen sein. Sehr häufiges Missgeschick: Boni "vergessen" und nur auf Reklamation hin nachgebucht.

6. Abschlagshöhe und Anzahl

Auf der Abrechnung ist üblicherweise gelistet, wie viele Abschläge in welcher Höhe Sie geleistet haben. Die Summe muss exakt der von Ihnen gezahlten Summe entsprechen. Ein typischer Fehler: ein verrechneter, nicht aber tatsächlich abgezogener Abschlag.

7. Steuern und Umlagen

Stromsteuer, Konzessionsabgabe, KWKG, Offshore-Netzumlage und Umsatzsteuer sind gesetzlich festgelegt – aber pro Cent abhängig vom Arbeitspreis. Wenn der Arbeitspreis falsch ist, ist auch die Umsatzsteuer falsch.

8. Neuer Abschlag für das Folgejahr

Der neue monatliche Abschlag basiert auf dem letzten Jahresverbrauch und dem aktuellen Tarif. Wenn Ihr Verbrauch im Vorjahr ungewöhnlich hoch war (z.B. durch ein einmaliges Ereignis), können Sie eine Anpassung nach unten beantragen, um keine Liquidität unnötig zu binden.

Häufige Fragen dazu

Was tun, wenn ich eine Position für falsch halte?

Schicken Sie dem Anbieter eine schriftliche Reklamation mit der konkreten Position und Ihrer Berechnung. Wenn die Reklamation nicht ernsthaft bearbeitet wird, kann eine persönliche Prüfung sinnvoll sein, um den Streitpunkt einzuordnen.

Wie lange habe ich Zeit zu reklamieren?

Energie-Forderungen verjähren in der Regel nach 3 Jahren. Reklamationen sollten dennoch zeitnah erfolgen – am besten innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungserhalt.

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