Konzessionsabgabe
Gebühr, die Energieversorger an die Kommune für die Nutzung öffentlicher Wege zahlen.
Im Detail
Die Konzessionsabgabe ist ein gesetzlich festgelegter Bestandteil des Strompreises. Sie liegt je nach Gemeindegröße bei 1,32 bis 2,39 Cent/kWh und ist nicht verhandelbar – wer die Stadt wechselt, kann sich dadurch leichte Preisunterschiede erklären.
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