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Gaszähler richtig ablesen: So vermeiden Sie Schätzfehler

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Wer den Gaszähler einmal pro Jahr selbst abliest und an den Anbieter meldet, verhindert die häufigste Fehlerquelle in der Jahresabrechnung: geschätzte Verbräuche.

Welche Ziffern zählen?

Auf dem Gaszähler stehen schwarze Ziffern (vor dem Komma) und rote Ziffern (nach dem Komma). Für die Ablesung zählen nur die schwarzen Ziffern. Beispiel: Anzeige 12345,678 – Sie melden 12345.

Wann ablesen?

Mindestens einmal pro Jahr zum Stichtag (steht auf der Ablesekarte), idealerweise zusätzlich Anfang Januar – das gibt Ihnen einen sauberen Vergleichswert für das Folgejahr.

Mit Foto dokumentieren

Machen Sie immer ein Foto mit Datum, das die Zählernummer und den Stand zeigt. Das ist Ihre Absicherung gegen spätere Diskussionen über geschätzte Werte.

Übermittlung an den Anbieter

Die meisten Anbieter haben ein Online-Portal oder eine App. Wer es analog macht, kann die Ablesekarte ausfüllen oder per E-Mail mit Foto melden. Wichtig: rechtzeitig vor dem Ablesestichtag.

Was tun bei deutlicher Abweichung?

Wenn Ihr realer Stand deutlich von der bisherigen Schätzung des Anbieters abweicht, kann der Verbrauch unrealistisch hoch oder niedrig erscheinen. Bei Unklarheiten lohnt ein Anruf beim Anbieter – ggf. ist ein technischer Defekt vorgelegen.

Häufige Fragen dazu

Muss ich den Zähler selbst ablesen?

Wenn der Anbieter eine Ablesekarte schickt, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Wer nicht meldet, bekommt einen geschätzten Wert – meist zum Nachteil.

Was ist die Zählernummer?

Eine eindeutige Nummer (8-10 Stellen) auf dem Zähler – sie steht in jeder Abrechnung und auf der Ablesekarte. Bei Selbstablesung immer mitfotografieren.

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